Der jährliche
Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. Oktober für das
Folgejahr zu bezahlen.
Im Verwendungszweck bitte den Namen
eintragen für wen der Beitrag überwiesen wurde -
dies erleichtert dem Kassenwart die
Übersicht!
Die einfachste Variante - einen jährlichen Dauerauftrag
einrichten oder macht Euch am zehnten Finger
einen Knoten ;-)
Es ist nicht Aufgabe des
Kassenwartes, den Säumigen zu erinnern !
Wer bis zum 31.10. nicht
bezahlt hat, beendet automatisch seine Mitgliedschaft zum
31.12. des jeweiligen Jahres und der Verein ist verpflichtet,
die Waffenbehörde über den Austritt zu
informieren.